Nix geht ohne Betriebserlaubnis

7 Antworten zu Versicherung & Zulassung von eRollern & eScootern

Bei den vielen unterschiedlichen strombetriebenen Rollern und Scootern, die inzwischen auf dem Markt sind, kann man schon mal den Überblick verlieren. Wir haben uns mit einem Experten unterhalten und ihm viele Fragen gestellt. Unter anderem geht es um diese Themen:

  • Welche unterschiedlichen Klassen gibt es bei Elektroroller und bei eScootern?
  • Was für eine Zulassung muss ich jeweils haben?
  • Welche Plakette muss ich mir holen?
  • Wie alt muss der Fahrer sein?
  • Welche Führerscheinklasse ist für welches Modell vorgeschrieben?
  • Welche Versicherung muss ich abschließen und was kostet die für welchen Typ?

Weil man hier genau Bescheid wissen muss, fragen wir lieber den Experten Harald Reim aus Neusäß bei Augsburg. Mit ihm sehen wir uns die unterschiedlichen Kategorien von Elektrorollern und kleinen Elektro-Scootern mal eine nach der anderen näher an.

1. Herr Reim, lassen Sie uns mal mit den kleinsten beginnen. Gibt es Elektro-Tretroller, für die man keine Zulassung, Versicherung oder Führerschein braucht? Wenn ja,  ab welchem Alter darf man die Dinger fahren?

Herr Reim:

Es geht los bei Elektro-Scootern bis 500 Watt Leistung. Diese sog. Elektro-Kleinstfahrzeuge (eKF) haben eine Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h.

Das ist nicht sonderlich schnell, deshalb darf man sie auch schon im Alter von 14 Jahren fahren. Allerdings nur mit Versicherung - wie bei allen Kraftfahrzeugen in Deutschland.

Auch der kleine eScooter braucht eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und - wie bereits erwähnt - auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung.

Die Teilkasko kann man optional natürlich auch abschließen, muss man aber nicht. Sie wird auch nicht von allen Gesellschaften angeboten.

 

2. Ab welcher Geschwindigkeit gelten für e-Scooter dann andere Vorschriften und welche?

Herr Reim:

Schneller darf so ein eScooter eigentlich nicht sein. Wenn doch, dann wird es etwas umständlich und möglicherweise auch teurer. Denn man braucht dann eine Einzelabnahme vom TÜV. Diese

Zulassung bekommt man aber nicht "einfach so".

 

3. Wie sieht es bei den größeren Fahrzeugen, den Elektro-Rollern aus? Gibt es dabei Unterschiede?

Herr Reim:

Ja, hier wird auch unterschieden. Für die eRoller bis 25 km/h reicht ein Mofa-Führerschein, fahren darf man sie ab 15 Jahren.

Man braucht dafür ebenfalls eine Haftpflichtversicherung , Teilkasko optional.

Bei den größeren eRollern, den 50er Modellen, braucht man schon einen Führerschein (Fahrerlaubnis Klasse AM -früher Klasse 4). Bei der Zulassung erhält man ein Nummernschild aus Blech.

Wenn es noch schneller sein soll, wählt man einen 125er eRoller. Die haben dann eine Leistung bis zu 11 KW, man braucht dazu aber einen Führerschein der Klasse A1 oder die Führerscheinerweiterung der Klasse B (B196) und erhält bei der Zulassungsstelle ein "großes" Nummernschild, wie ein Motorrad.

 

4. Welche Kosten kommmen bei der Versicherung auf mich zu?

Herr Reim:

Die Kosten sind überschaubar.

Die Haftpflicht für einen eScooter oder eRoller bei privater Nutzung beträgt knapp 30€/Jahr, gewerbliche Nutzung knapp 70€/Jahr.

Bei der Teilkasko (greift bei Diebstahl, Sturm, Hagel, Brand o.ä.) liegen die Kosten bei knapp 90€/Jahr, gewerbliche Nutzung knapp 130€/Jahr.

 

5. Unterscheiden sich die Versicherungen für eRoller preislich von denen für Benziner?

Herr Reim:

Für einen E-Roller mit einem Versicherungskennzeichen bezahlen Sie nur 29,90 EUR im Jahr für die Haftpflicht, wogegen ein Benziner dann schon bei 69,90 EUR liegt.

Bei den 125er eRollern kann der Preis pro Jahr bei 130 €/Jahr liegen, die Spanne reicht aber auch bis über 1000 €.

 

 6. Welche Passage im Kleingedruckten muss ich bei der Versicherung besonders beachten?

Herr Reim:

Wichtig ist: Für ALLE Fahrzeuge braucht man neben der Betriebserlaubnis eine Haftpflichtversicherung. Andernfalls ist das auch kein Kavaliersdelikt, sondern sogar eine Straftat!

Mit Eintrag in der Akte und allem Drum und Dran. Das will keiner.

Was auch gern mal "vergessen" wird: Die Betriebserlaubnis erlischt in dem Moment, wo das Fahrzeug so verändert wird (getuned), dass es schneller fährt, als ursprünglich erlaubt. Das wird auch richtig teuer.

 

7. Wann muss die Versicherung nicht zahlen?

Herr Reim:

Die Versicherung zahlt gegenüber dem Geschädigten grundsätzlich immer. Aber: Bei Regelverstößen nimmt sie den Versicherungsnehmer mit bis zu 5000 € in Regress. Also besser nicht unter

Alkohol- bzw. Drogeneinfluss fahren, auch nicht auf dem falschen Fahrstreifen, mit zu vielen Personen oder überladenem Fahrzeug, ohne Helm, ohne Führerschein, mit "frisiertem" Fahrzeug etc.

 

Hier nochmal alles auf einen Blick. Wenn noch Fragen offen sind, könnt ihr Euch natürlich gerne direkt an Harald Reim wenden.

Kategorie Leistung Führerschein Alter Haft-pflicht Helm-pflicht Kennzeichen Pers max.
eScooter (efK) bis 20    km/h - ab 14 ja nein Plakette 1
eRoller bis 25    km/h Mofa ab 15 ja ja kl. Nummernschild 2
eRoller 50er bis 45    km/h Klasse AM ab 16 ja ja kl. Nummernschild 2
eRoller 125er bis 11        KW Klasse A1 ab 16 ja ja gr. Nummernschild 2

Harald Reim unterstützt Privat- und Geschäftskunden in den Bereich Versicherungen und Finanzen. Er engagiert sich bei eScooter-Versicherungen genauso wie bei komplexen Fragen rund um

die Alters- und Krankenversorgung oder Kapitalanlagen.

https://www.wuerttembergische.de/versicherungen/harald.reim

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