FRAGEN und ANTWORTEN

Was ist der Unterschied zwischen eScooter und eRoller? da kommt es oft zu Verwirrungen, da im englisch sprachlichen Raum beide Fahrzeugtypen mit eScooter benannt werden. Im deutschsprachigen Raum versteht man unter eScooter die kleinen zweirädrigen meist klappbaren elektrischen Tretroller. Die Höchstgeschwindigkeit ist aufgrund der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung vom 15.06.2019 auf 20 km/h begrenzt. eRoller sind dagegen schneller als 20 km/h , es gibt sie in den Geschwindigkeiten 25 km/h 45 km/h und schneller. Das sind dann die sogenannten 125er.
Fragen zu eScootern

Es dürfen Elektrokleinstfahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, die die folgenden Merkmale aufweisen: Lenk- oder Haltestange, 6 km/h bis max. 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (1400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen), verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen (u.a. im Bereich der Brems- und Lichtsysteme, der Fahrdynamik und elektrischen Sicherheit), das Fahrzeug muss über eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis verfügen sowie eine gültige Versicherungsplakette führen.
§1(1) eKF (Elektrokleinstfahrzeugeverordnung) regelt Bauart, Größe, Gewicht, Antriebskraft und die Mindest- und Höchstgeschwindigkeit (6-20 km/h). Diese wurde auf maximal für Deutschland geregelt.
Nein, der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein.
Ja, der Fahrer sollte mindestens 14 Jahre als sein.
Eine Akkuladung reicht für 20 bis 80 Kilometer, je nach Modell. Ausschlaggebend dafür ist Akkuleistung des LithiumIonen Akkus.
eScooter wiegen zwischen 12 bis über 20 kg, je nach Modell und Ausstattung des Fahrzeugs.
In der Regel sind eScooter wartungsarme Fahrzeuge. Bei eScootern mit Luftreifen sollte immer auf den richtigen Reifendruck geachtet werden, da die Gefahrt eines Plattfußes sonst sehr hoch ist. Gelegentlich sollten die Bremsen vom Fachhändler nachgestellt werden. Viele mit App verbundene eScooter spielen eine Fehlermeldung aus, die eine Fehlerbehebung erleichtern können.

In Deutschland dürfen nur eScooter mit allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) im öffentlichen Straßenverkehr fahren.
Alle eScooter dürfen demnach nur mit einer gültigen Haftpflichtversicherung gefahren werden.
Diese KFZ Versicherung für Elektrokleinstfahrzeuge ist immer gültig von 1. März bis Ende Februar des Folgejahres.
Die Versicherung verlängert sich nicht jedes Jahr automatisch wie eine KFZ Versicherung, sondern muß jedes Jahr neu erstellt werden. Nachgewiesen wird der Versicherungsschutz durch eine Klebepakette am hinteren Schutzblech. Die Farben der Plaketten wechseln jährlich von grün, blau und schwarz.

Diese kostet ca 29 € für ein ganzes Jahr. Unsere Versicherung wird taggenau berechnet und wird im Laufe des Jahres immer günstiger. Wichtig: Eine sogenannte Mopedversicherung verlängert sich nicht automatisch, sie muss jährlich am 1. März wieder neu abgeschlossen werden.
An jeder haushaltsüblichen Steckdose. Alle guten eScooter sind zwar mit einem Überladungsschutz ausgestattet, sicherheitshalber ist aber immer zu empfehlen den eScooter vom Strom zu nehmen wenn der Akku voll ist.
Luftreifen haben den Vorteil eines hohen Fahrkomforts sind jedoch anfälliger für Plattfüsse. Vollgummi Reifen haben den Vorteil das sie nahezu unzerstörbar sind dadurch leidet aber der Fahrkomfort. Viele eScooter mit sogenannten Honeycomb-Reifen verfügen über eine Federung um die Unebenheiten auf den Straßen besser abzufedern.

Die eScooter besitzen eine Betriebserlaubnis die durch das eigenständige anbauen eines Sitzes erlischt. Es gibt eScooter mit Sitz und Straßenzulassung diese sind jedoch oft sehr schwer durch Ihre Blei Gel Akkus.
Alternativ gibt es ein klappbares, eMofa zum Sitzen mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit.

§ 8 eKF (Elektrokleinstfahrzeugeverordnung) Die Personenbeförderung sowie der Anhängerbetrieb sind für Elektrokleinstfahrzeuge nicht gestattet.
Als Diebstahlschutz eignet sich ein robustes Schloss, mit dem sie den eScooter an einem stabilen Geländer oder Fahrradständer befestigen.
Bei der großen Auswahl an eScootern ist das eine schwierige Frage. Sie sollten sich folgende Fragen stellen: Für welchen Einsatzzweck möchte ich meinen eScooter fahren? Soll der eScooter leicht klappbar sein und in öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden? Welche Strecken möchte ich mit dem eScooter zurücklegen? Fahre ich eher gepflasterte Radwege oder möchte ich auch auf Schotterstraßen unterwegs sein? Wieviel Gewicht bringe ich auf den eScooter, welche Zuladung braucht das Fahrzeug? Mit diesen Fragen schließen sich schon die einen oder anderen Modelle aus. Zu empfehlen ist dann auf jeden Fall eine Probefahrt mit dem Wunschmodell. Oft können Lenkerbeschaffenheit, Stangenhöhe, Gewicht und Wattzahl ausschlaggebend sein.

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/StV/flyer-elektrokleinstfahrzeuge.pdf?__blob=publicationFile

Das BMVI befürwortet die Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), kann dazu allerdings nicht verpflichten. Grundsätzlich richtet sich die Mitnahme nach den Vorschriften zur Beförderung von Sachen. Details können § 11 der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (BefBedV) bzw. ggf. den Besonderen Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens entnommen werden. Auch hinsichtlich der Beförderung durch Eisenbahnverkehrsunternehmen können Regelungen zur Mitnahme ggf. den jeweiligen Beförderungsbedingungen des Unternehmens entnommen werden. Die Sicherheit und Ordnung des Betriebes dürfen durch die Mitnahme nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden
Gemäß der "Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr" gelten für E-Scooter ähnliche Regeln wie für Fahrräder: Sie können Ihren E-Tretroller auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren. Nur wenn diese fehlen, dürfen Sie mit den E-Fahrzeugen die Fahrbahn nutzen.

Viele Unfälle sind auf unsachgemäße Fahrweise zurückzuführen.
Wie z.B. Fahrten zu zweit ( eScooter sind nur für eine Person zugelassen )
Fahren in alkoholisiertem Zustand und dadurch Verminderung der Reaktionsfähigkeit oder zu riskantes Fahrverhalten.
Hier ein Bericht des ADAC aus dem Jahr 2020
Generell sind eScooter bei sachgemäßem Fahren nicht gefährlicher als Fahrräder und lange nicht so schnell wie eBikes.

Für Anfänger empfehlen wir immer das Üben in verkehrsberuhigten Zonen. Wenn Sie sich an das Brems,- und Fahrverhalten des eScooters gewöhnt haben, sollten Sie sicher unterwegs sein.

Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung vom 15.Juni 2019 besagt, dass eScooter nur 20 km/h fahren dürfen. Alle eScooter die schneller fahren oder mehr als einen 500 Watt Motor haben bekommen für Deutschland keine Zulassung vom Kraftfahrtbundesamt.

Im Netz geistern viele "schlaue" Tipps herum, um den eScooter schneller zu machen. Irgendwie geht das schon, nur erlischt dann die Herstellergarantie und der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug.

Es handelt sich dann um einen Straftatbestand, der im Schadensfall und/oder bei Entdeckung durch die Polizei sehr teuer werden kann.

Unsere Hersteller und unsere Werkstatt verweigern bei solchen Eingriffen grundsätzlich die Reparatur und den Service des eScooters.

Fragen zu eRollern

Das liegt am Modell, in der Regel haben 45er Elektroroller eine Reichweite von 70 km. Mit einem 2. Akku ist die Reichweite zu verdoppeln. 125er Elektroroller haben eine Reichweite von bis zu 180 km.
An jeder haushaltsüblichen Steckdose mit 220 Volt.
Das Laden eines eRollers dauert etwa 3 bis 6 Stunden. Verschiedene Anbieter empfehlen ein Schnellladegerät, das soll aber die Lebensdauer des Lithium-Ionen Akkus verkürzen. Langzeitstudien gibt es dazu leider noch nicht.
Ja! wir haben nur noch eRoller und eMotorräder im Portfolio, bei denen der Akku entnehmbar ist. Gerade für Städter bewährt es sich nicht einen eRoller mit fest verbautem Akku zu fahren. Die Ausstattung in Tiefgaragen und Stellplätzen mit Steckdosen ist noch nicht sehr verbreitet.
Eine Akkuladung kostet je nach Akkukapazität zwischen 70 Cent und 1 €. Das bedeutet bei einem 45 eRoller mit ca 60 km Reichweite Kosten von 70 Cent. Vergleichsweise kosten 60 km mit einem Mittelklassewagen bei den aktuellen Benzinkosten ca. 10 €.
Die Kosten für Service und Reparaturen sind bei einem Elektroroller deutlich niedriger als bei einem Verbrenner. Wir empfehlen um die 2 Jährige Garantie zu erhalten, den ersten Service bei ca 1000 km. Für den Service gelten für jeden Hersteller bestimmte Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Besonders Augenmerk wird auf das Bremssystem, die Lichtanlagen, die Reifen und die Prüfung der Festigkeit aller Schrauben gelegt. Die Akkus können ausgelesen werden um festzustellen ob die Zellen in Ordnung sind.
Das kommt ganz auf den persönlichen Einsatzzweck an. Vorab solltest du dir ein paar Fragen stellen: Wo will ich fahren Welche Strecken fahre ich, welche Reichweite sollte mein eRoller haben? Fahr ich alleine, oder sind wir oft zu zweit unterwegs?

Das kommt auf deinen Elektroroller an.

Bei einem 45er eRoller bekommst du ein sogenanntes Mopedkennzeichen. Diese Kennzeichen müssen jedes Jahr erneut beantragt werden. Sie gelten immer von 1. März bis Ende Februar des Folgejahres. Jährlich ändern sich die Farben der Plaketten.
Kostenpunkt ca 30 € für das ganze Jahr. Bei der Württembergischen Versicherung mit der wir zusamme arbeiten verringert sich der Beitrag täglich.

Bei den 125er Elektrorollern kommt es auf deinen persönlichen Schadenfreiheitsrabatt an. Mit diesem Fahrzeug musst du zur Zulassungsstelle und alle zwei Jahre zum TÜV. Die Versicherung kann wie eine KFZ Versicherung abgeschlossen werden.

Das könnten unterschiedliche Ursachen sein.

Einfache Lösung:

Prüfen ob der Seitenständer hochgeklappt ist.

Leuchtet "Ready" auf?

Ist der Akku angesteckt?

Ist eventuell die Hauptsicherung ausgeschaltet (nicht bei allen Modellen vorhanden)

Akku prüfen, ist er wirklich aufgeladen?

sind diese kleinen Missgeschicke nicht passiert, aber der Elektroroller läuft immer noch nicht dann:

Den Akku komplett vom Strom nehmen, 10 Minuten warten, einen Kaffe trinken und wieder anstecken. In der Regel aktualisiert sich das Elektroniksystem wieder.

Hilft das auch nicht:

Fehlermeldung die eventuell kommt notieren und bei uns anrufen.

Ist das Fahrzeug nicht mehr zum Fahren zu bewegen, können Sie über die Firma HOL-FIX ihren eRoller in unsere Werkstatt bringen lassen. Dort wird der Fehler bestimmt schnell gefunden.

 

Ein Reifen sollte nicht länger als fünf bis sechs Jahre gefahren werden, da das Material, also die Gummimischung aus dem der Reifen besteht in dieser Zeit einen Alterungsprozess durchläuft. Mit der Zeit wird das Material immer spröder. Natürlich verkürzt sich die Nutzungsdauer mit den gefahrenen Kilometern. Beim regelmäßigen Servicetermin werden immer die Reifen geprüft und darauf hingewiesen sollte ein Wechsel nötig sein. Wichtig ist immer auf den vom Hersteller vorgegebenen Reifendruck achten der sollte zwischen 2,5 und 3 Bar sein.
Nein, Gänge oder Fussschaltung gibt bei unseren Modellen derzeit nicht. Jedoch verfügen alle eRoller über 2 oder 3 Fahrstufen die mit der rechten Hand am Lenker einfach auch während der Fahrt umgestellt werden können. Die Fahrstufen regeln die Beschleunigung und begrenzen die Geschwindigkeit in den einzelnen Stufen. Stufe 1 (bei 45 er) 25 km/h Stufe 2 35 km/h Stufe 3 Stufe 45 km/h. Die Stufen sind z.B. für 30er Zonen oder zum Stromsparen bei längerer Fahrt gedacht. Fast alle unsere eRoller-Modelle verfügen zudem noch über ein Tempomat.
Elektroroller werden meist von einem Radnabenmotor angetrieben. Ein Radnabenmotor ist ein Motor, der direkt in das Hinterrad eingebaut ist und gleichzeitig die Radnabe trägt. Der Motor überträgt das erzeugte Dehmoment direkt auf das Hinterrad. Der Hauptvorteil des Elektro-Radnabenmotors gegenüber Antriebskonzepten mit einem zentralen Motor ist der Wegfall des klassischen Antriebsstranges. Da auch deren Übertragungsverluste wegfallen, bietet dieses Antriebssystem deutliche Wirkungsgradsteigerungen. Wir haben jedoch auch Modelle mit einem Centermotor und Antriebstrang. hier erfolt die Übertragung über Kette oder Zahnrad an das Hinterrad.

https://www.efuture.jetzt/lithium-ionen-akkus/Lithium Ionen Akkus haben eine durchschnittliche Lebensdauer von ca 1000 Vollladezyklen.
Das entspricht bei einer Reichweite von ca. 60 km 60.000 km. Dann ist der Akku nicht defekt sondern vermindert seine Leistung auf 80%. Das bedeutet du kommst von anfänglich 60 km nur noch 50 km.

Wichtig ist aber eine gute Akkupflege!

Hier unsere Tipps zur optimalen Akkupflege