125er Elektroroller mit Autoführerschein-Erweiterung fahren

B196 Führerschein-Ergänzung

Seit Anfang 2020 können Inhaber des normalen Autoführerscheins der Klasse B nach Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Ausbildung in einer Fahrschule auch (Elektro)-Roller der Klasse A1 (Fahrzeugklasse L3e) in Deutschland fahren.

Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Der Fahrer muss mindestens 25 Jahre alt sein
  • Vorbesitz des PKW Führerescheins der Klasse B für mindestens 5 Jahre
  • Es müssen  mindestens vier theoretischen Unterrichtseinheiten und fünf praktische Unterrichtsstunden zu jeweils 90 Minuten absolviert werden.

Wer konnte schon früher 125-er Elektromopeds fahren?

Bisher war in Deutschland eine Fahrberechtigung der Klasse A1 die Voraussetzung um mit sogenannten Leichtkrafträdern (125er) zu fahren. Wichtig! An dieser Regelung ändert sich nichts!

Wer seine Fahrerlaubnis vor dem 01.04.1980 in den Klassen 2,3 oder 4 erworben hat, darf ebenfalls Leichtkrafträder in Deutschland und im Ausland fahren.

Alle Personen die ihren Führerschein nach dem 01.04.1980 erworben haben, müssen einen Führerschein der Klasse A1 haben um Motorräder zu fahren zu dürfen.

Die Neuregelung besagt, dass Personen die den B-Führerschein für PKW haben, mit der Erweiterung B196 jetzt auch 125er Leichtkrafträder fahren dürfen.

Wichtig! Der B 196 gilt zur Zeit nur in Deutschland!

Was kostet mich der Spaß?

Je nach Fahrschule bis zu 1.000 €

Muss ich eine Prüfung machen?

Nein. Eine Prüfung muss nicht gemacht werden. Die Teilnahme an den theoretischen Unterrichtseinheiten und den Fahrstunden ist ausreichend um den B196 im Führerschein nachtragen zu lassen.

Mehr Informationen und ein informatives  Video dazu gibt es vom ADAC.

 

Welche Vorteile bringt es mir wenn mein Elektroroller 100 km/h (...und mehr) schnell fahren kann?

Gerade in Städten wie München ist wegen des hohen Verkehrsaufkommen ein wendiger und umweltfreundlicher Elektroroller ein attraktives, günstiges Fortbewegungsmittel.

Auf den meisten Strassen ist ein 45er eRoller aufgrund der Geschwindigkeitsbegrenzungen vollkommen ausreichend. Doch spätestens wenn man über den Mittleren Ring oder kurze Strecken auf einer Autobahn zurücklegen möchte, kommt man mit dem 45er Roller nicht mehr weit. Diese sogenannten Kraftfahrtstraßen / Autobahnen erfordern ein Fahrzeug mit einer bauartbedingten Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h.

Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens, besonders von LKW-Verkehr, ist es gefährlich und deshalb auch verboten auf diesen Straßen unter 60 km/h unterwegs zu sein.

Wer etwas außerhalb des Zentrums wohnt freut sich über den zusätzlichen Speed und kommt schneller zum Zielort.

Für Ausflüge und längere Strecken ist es besonders attraktiv und entspannter etwas flotter unterwegs zu sein, um mit dem Verkehr mitschwimmen zu können.

Wer nun vor der Wahl des richtigen Elektrorollers steht, sollte unbedingt eine kleine Probefahrt bei uns machen. Die verschiedenen Modelle unterscheiden sich nicht nur durch Design, sondern auch durch Sitzposition und Fahreigenschaften.

Wir haben die Hersteller:

Horwin - Super Soco - EFO - NIU mit unterschiedlichen Modellen und Akkuausstattungen im Sortiment.

Hier gehts zur Übersicht für Elektroroller  - für Elektromopeds

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