Dürfen Probefahrten stattfinden?
JA!!
gemäß der elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dürfen Probefahrten unter gewissen Voraussetzungen stattfinden.
Unter Nr. 6 der Verordnung steht:
Dürfen verkaufte Fahrzeuge ausgeliefert werden? Dürfen Probefahrten stattfinden?
Eine Auslieferung/Übergabe von verkauften oder geleasten Fahrzeugen im Rahmen von vereinbarten Einzelterminen ist zulässig. Bei der Einweisung des Kunden sollte jedoch auf Abstand geachtet werden. Kunden und Verkäufer sollten nicht gleichzeitig im Fahrzeug sitzen.
Probefahrten sind unter Beachtung der Hygieneregeln analog zu den Regeln für "Click&Collect" möglich, d.h. es besteht die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken für Personal und Kunden und im Schutz- und Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen vorzusehen, die eine Ansammlung von Kunden etwa durch gestaffelte Zeitfenster vermeiden. Kunden und Verkäufer sollten nicht gleichzeitig im Fahrzeug sitzen. Das Fahrzeug sollte nach jeder Probefahrt desinfiziert und gelüftet werden.
Das ist ja einmal eine sehr gute Nachricht!
Service und Reparaturen dürfen ohnehin unter den gleichen Abstands-, und Hygieneregeln stattfinden.
Deshalb bitten wir euch:
Vereinbart einen Termin unter Telefon 089 32797696 oder per eMail
Wir freuen uns euch nach dem langen Lockdown und Winter in unseren neuen Räumlichkeiten mit vielen neuen Modellen begrüßen zu dürfen.