Was ist der Unterschied zwischen eScooter und eRoller?

Oft gibt es Verwirrung über den Unterschied zwischen eScootern und eRollern, besonders weil im englischen Sprachraum beide Fahrzeuge als „eScooter“ bezeichnet werden. In Deutschland versteht man unter einem eScooter einen kleinen, meist klappbaren elektrischen Roller, der zwei Räder hat. Diese eScooter sind durch die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge auf eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h begrenzt.

Im Gegensatz dazu sind eRoller oder eMopeds größer und schneller. Sie können Geschwindigkeiten von 25 km/h, 45 km/h oder mehr erreichen. Die schnelleren Modelle, die über 45 km/h fahren können, werden oft als 125er bezeichnet. Diese Unterscheidung ist wichtig, um zu wissen, welches Versicherungskennzeichen und welcher Führerschein benötigt wird.

Fragen zu eScootern

Es dürfen Elektrokleinstfahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, die die folgenden Merkmale aufweisen: Lenk- oder Haltestange, 6 km/h bis max. 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (1400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen), verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen (u.a. im Bereich der Brems- und Lichtsysteme, der Fahrdynamik und elektrischen Sicherheit), das Fahrzeug muss über eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis verfügen sowie eine gültige Versicherungsplakette führen.

§1(1) eKF (Elektrokleinstfahrzeugeverordnung) regelt Bauart, Größe, Gewicht, Antriebskraft und die Mindest- und Höchstgeschwindigkeit (6-20 km/h). Diese wurde auf maximal 20 km/h für Deutschland geregelt.

Nein, der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein. Es müssen jedoch die Vorschriften für die Teilnahme am Straßenverkehr beachtet werden. Es gelten die gleichen Alkoholgrenzen wie beim Auto.

Ja, der Fahrer muss mindestens 14 Jahre als sein.

Eine Akkuladung reicht von 20 bis zu 100 Kilometer, je nach Modell. Ausschlaggebend dafür ist Akkuleistung des Lithium-Ionen Akkus.

eScooter wiegen zwischen 12 bis über 40 kg, je nach Modell und Ausstattung des Fahrzeugs.

In der Regel sind eScooter wartungsarme Fahrzeuge. Bei eScootern mit Luftreifen sollte immer auf den richtigen Reifendruck geachtet werden, da die Gefahrt eines Plattfußes sonst sehr hoch ist. Gelegentlich sollten die Bremsen vom Fachhändler nachgestellt werden. Viele mit App verbundene eScooter geben eine Fehlermeldung aus, die eine Fehlerbehebung erleichtern können.

In Deutschland dürfen nur eScooter mit allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) im öffentlichen Straßenverkehr fahren; für sie muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. . Diese  Versicherung für Elektrokleinstfahrzeuge ist immer gültig von 1. März eines Jahres bis Ende Februar des Folgejahres. Die Versicherung verlängert sich nicht automatisch wie eine KFZ Versicherung, sondern muss jedes Jahr neu abgeschlossen werden. Nachgewiesen wird der Versicherungsschutz durch eine Klebepakette am hinteren Schutzblech. Die Farben der Plaketten wechseln jährlich von grün, blau und schwarz.

Die Kosten sind von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich, werden jedoch im Laufe des Jahres immer günstiger. Bei unserer Versicherung der Württembergischen kostet ein Kennzeichen im Jahr unter 30 €. Wichtig: Eine sogenannte Mopedversicherung verlängert sich nicht automatisch, sie muss jährlich zum 1. März wieder neu abgeschlossen werden. Gegen Diebstahl werden auch Teilkaskoversicherungen mit Selbstbeteiligung angeboten.

An jeder haushaltsüblichen Steckdose. Alle guten eScooter sind zwar mit einem Überladungsschutz ausgestattet, sicherheitshalber ist aber immer zu empfehlen den eScooter vom Strom zu nehmen wenn der Akku voll ist.

Luftreifen haben den Vorteil eines hohen Fahrkomforts sind jedoch anfälliger für „Plattfüsse“. Um dies zu vermeiden ist es ratsam die Reifen immer gut aufzupumpen. Herstellerempfehlung liegt zwischen 2,5 und 3 bar. Vollgummi-/Honeycomb-Reifen haben den Vorteil das sie nahezu unzerstörbar sind. Es leidet aber der Fahrkomfort.

Die eScooter besitzen eine Betriebserlaubnis die durch das eigenständige anbauen eines Sitzes erlischt. 

§ 8 eKF (Elektrokleinstfahrzeugeverordnung) Die Personenbeförderung sowie der Anhängerbetrieb sind für Elektrokleinstfahrzeuge nicht gestattet.

Als Diebstahlschutz eignet sich ein robustes Schloss, mit dem der  eScooter an einem stabilen Geländer oder Fahrradständer befestigt werden kann. Viele eScooter verfügen über eine App mit Wegfahrsperre die als zusätzliche Sicherung verwendet werden kann. 

Bei der großen Auswahl an eScootern ist das eine schwierige Frage. Sie sollten sich folgende Fragen stellen: Für welchen Einsatzzweck möchte ich meinen eScooter fahren? Welche Strecken möchte ich mit dem eScooter zurücklegen? Fahre ich eher gepflasterte Radwege oder möchte ich auch auf Schotterstraßen unterwegs sein? Wieviel Gewicht bringe ich auf den eScooter, welche Zuladung braucht das Fahrzeug? Mit diesen Fragen schließen sich schon die einen oder anderen Modelle aus. Zu empfehlen ist dann auf jeden Fall eine Probefahrt mit dem Wunschmodell. Oft können Lenkerbeschaffenheit, Stangenhöhe, Gewicht, Motorleistung und Steigfähigkeit am Berg ausschlaggebend sein.

Gemäß der „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ gelten für E-Scooter ähnliche Regeln wie für Fahrräder: Sie können Ihren E-Tretroller auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren. Nur wenn diese fehlen, dürfen Sie mit den E-Fahrzeugen die Fahrbahn nutzen. Gehwege und Fußgängerszonen sind tabu.

Viele Unfälle sind auf unsachgemäße Fahrweise zurückzuführen. Wie z.B. Fahrten zu zweit ( eScooter sind nur für eine Person zugelassen ) Fahren in alkoholisiertem Zustand und dadurch Verminderung der Reaktionsfähigkeit oder zu riskantes Fahrverhalten. Hier ein Bericht des ADAC aus dem Jahr 2020 Generell sind eScooter bei sachgemäßem Fahren nicht gefährlicher als Fahrräder und lange nicht so schnell wie eBikes. Für Anfänger empfehlen wir immer das Üben in verkehrsberuhigten Zonen. Wenn Sie sich an das Brems,- und Fahrverhalten des eScooters gewöhnt haben, sollten Sie sicher unterwegs sein.

Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung vom 15.Juni 2019 besagt, dass eScooter nur 20 km/h fahren dürfen, mit einer Toleranz von 10%, also 22 km/h. Alle eScooter die schneller fahren oder mehr als einen 500 Watt Motor haben bekommen für Deutschland keine Zulassung vom Kraftfahrtbundesamt.

Im Netz geistern viele „schlaue“ Tipps herum, um den eScooter schneller zu machen. Irgendwie geht das schon, nur erlischt dann die Herstellergarantie und der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug.

Es handelt sich dann um einen Straftatbestand, der im Schadensfall und/oder bei Entdeckung durch die Polizei sehr teuer werden kann.

Unsere Hersteller und unsere Werkstatt verweigern bei solchen Eingriffen grundsätzlich die Reparatur und den Service des eScooters.

Der große Vorteil von Federungen bei eScootern ist die deutlich angenehmere Fahrt, man gleitet praktisch über den Untergrund ohne Unebenheiten zu spüren. Nachteil ist das Gewicht, eScooter mit Federung wiegen ab 25 kg.

Ein Blinker bringt deutlich mehr Sicherheit und Stabilität beim Fahren, ein Klick auf den Blinkerschalter zeigt den Richtungswechsel an, ohne das man die Hand vom Lenker nehmen muss. Die anderen Verkehrsteilnehmer sind vom Richtungswechsel rechtzeitig informiert. 

Derzeit nein, aus Sicherheitsgründen ist ein Fahrradhelm zu empfehlen. Viele Helme sind schon mit Blinker und Licht ausgestattet und erhöhen so deutlich die Sichtbarkeit und vor allem die persönliche Sicherheit.

Fragen zu eRollern

Das liegt an den Akkugrößen, eine Reichweite von 45 km bis zu 140 km ist je nach Modell möglich.

An jeder haushaltsüblichen Steckdose mit 220 Volt.

Das Laden eines eRollers dauert etwa 3 bis 6 Stunden. Verschiedene Anbieter empfehlen ein Schnellladegerät, das soll aber die Lebensdauer des Lithium-Ionen Akkus verkürzen. Langzeitstudien gibt es dazu leider noch nicht.

Ja! wir haben nur noch eRoller und eMotorräder im Portfolio, bei denen der Akku entnehmbar ist. Gerade für Städter bewährt es sich nicht einen eRoller mit fest verbautem Akku zu fahren. Die Ausstattung in Tiefgaragen und Stellplätzen mit Steckdosen ist noch nicht sehr verbreitet.

Die Kosten sind vom Strompreis abhängig. Bei einem Strompreis von 50 Cent pro kWh kostet Dich eine Vollladung für einen Akku mit 60V/35 Ah circa 55 Cent. Vergleichsweise kosten 60 km mit einem Mittelklassewagen bei den aktuellen Benzinkosten (2024) circa 6 €.

Die Kosten für Service und Reparaturen sind bei einem Elektroroller deutlich niedriger als bei einem Verbrenner. Wir empfehlen, um die 2 Jährige Garantie zu erhalten, den ersten Service bei circa 1000 km. Für den Service gelten für jeden Hersteller bestimmte Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Besonders Augenmerk wird auf das Bremssystem, die Lichtanlagen, die Reifen und die Prüfung der Festigkeit aller Schrauben gelegt. Die Akkus können ausgelesen werden um festzustellen ob die Zellen in Ordnung sind.

Das kommt ganz auf den persönlichen Einsatzzweck an. Vorab solltest Du Dir ein paar Fragen stellen: Wo will ich fahren? Welche Strecken fahre ich? Welche Reichweite sollte mein eRoller haben? Fahr ich alleine, oder sind wir oft zu zweit unterwegs? Wo kann ich die Akkus aufladen, kann ich vielleicht sogar zur Steckdose fahren?

Der Hauptunterschied zwischen 45er und 125er Elektroroller/Moped bezieht sich auf die Motorleistung und die Höchstgeschwindigkeit. Ein 45er Elektroroller hat in der Regel einen Radnabenmotor mit einer Maximalleistung von circa 3 kW. Daher wird er oft auch als Moped oder Kleinkraftrad bezeichnet. Ein 125er Elektroroller hingegen hat eine stärkere Motorleistung, typischerweise bis zu 11 kW, und kann Geschwindigkeiten bis über 100 km/h erreichen. Dieser wird oft als Leichtkraftrad eingestuft.

Das kommt auf deinen Elektroroller an.

Bei einem 45er eRoller bekommst du ein sogenanntes Mopedkennzeichen. Diese Kennzeichen müssen jedes Jahr erneut beantragt werden. Sie gelten immer von 1. März eines Jahres bis Ende Februar des Folgejahres. Jährlich ändern sich die Farben der Plaketten.
Kostenpunkt bei der Württembergischen Versicherung, mit der wir zusammen arbeiten, circa 30 € für das ganze Jahr. Der Beitrag verringert sich täglich.

Bei den 125er Elektrorollern kommt es auf deinen persönlichen Schadenfreiheitsrabatt an. Mit diesem Fahrzeug musst du zur Zulassungsstelle und alle zwei Jahre zum TÜV. Die Versicherung kann wie eine KFZ Versicherung abgeschlossen werden.

Das könnten unterschiedliche Ursachen sein.

Einfache Lösung:

Prüfen ob der Seitenständer hochgeklappt ist.

Leuchtet „Ready“ auf?

Ist der Akku angesteckt?

Ist eventuell die Hauptsicherung ausgeschaltet (nicht bei allen Modellen vorhanden)

Akku prüfen, ist er wirklich aufgeladen?

sind diese kleinen Missgeschicke nicht passiert, aber der Elektroroller läuft immer noch nicht dann:

Den Akku komplett vom Strom nehmen, 10 Minuten warten, einen Kaffe trinken und wieder anstecken. In der Regel aktualisiert sich das Elektroniksystem wieder.

Hilft das auch nicht:

Fehlermeldung die eventuell kommt notieren und bei uns anrufen.

Ist das Fahrzeug nicht mehr zum Fahren zu bewegen, können Sie über die Firma HOL-FIX ihren eRoller in unsere Werkstatt bringen lassen. Dort wird der Fehler bestimmt schnell gefunden.

Ein Reifen sollte nicht länger als vier bis fünf Jahre gefahren werden, da das Material, also die Gummimischung aus dem der Reifen besteht in dieser Zeit einen Alterungsprozess durchläuft. Mit der Zeit wird das Material immer spröder. Natürlich verkürzt sich die Nutzungsdauer mit den gefahrenen Kilometern. Beim regelmäßigen Servicetermin werden immer die Reifen geprüft und darauf hingewiesen sollte ein Wechsel nötig sein. Wichtig ist immer auf den vom Hersteller vorgegebenen Reifendruck achten der sollte zwischen 2,5 und 2,8 bar sein.

Nein, Gänge oder Fussschaltung gibt bei unseren Modellen derzeit nicht. Jedoch verfügen alle eRoller über 2 oder 3 Fahrstufen die mit der rechten Hand am Lenker einfach auch während der Fahrt umgestellt werden können. Die Fahrstufen regeln die Beschleunigung und begrenzen die Geschwindigkeit in den einzelnen Stufen. Bei einem 45-er Elektroroller sind die Stufen wie folgt ausgelegt: Stufe 1 25 km/h, Stufe 2 35 km/h Stufe 3 45 km/h. Die Stufen sind z.B. für 30er Zonen oder zum Stromsparen bei längerer Fahrt gedacht. Fast alle unsere eRoller-Modelle verfügen zudem noch über einen Tempomat.

Elektroroller werden meist von einem Radnabenmotor angetrieben. Ein Radnabenmotor ist ein Motor, der direkt in das Hinterrad eingebaut ist und gleichzeitig die Radnabe trägt. Der Motor überträgt das erzeugte Dehmoment direkt auf das Hinterrad. Der Hauptvorteil des Elektro-Radnabenmotors gegenüber Antriebskonzepten mit einem zentralen Motor ist der Wegfall des klassischen Antriebsstranges. Da auch deren Übertragungsverluste wegfallen, bietet dieses Antriebssystem deutliche Wirkungsgradsteigerungen. Wir haben jedoch auch Modelle mit einem Centermotor und Antriebstrang. Hier erfolgt die Übertragung über Kette oder Zahnrad an das Hinterrad.

Lithium Ionen Akkus haben eine durchschnittliche Lebensdauer von circa 1000 Vollladezyklen.
Das entspricht bei einer Reichweite von ca. 60 km 60.000 km. Dann ist der Akku nicht defekt sondern vermindert seine Leistung auf 80%. Das bedeutet du kommst von anfänglich 60 km nur noch 50 km.

 

Das kommt auf das Modell an. 45er Modelle brauchen keinen TÜV und haben ein Mopedkennzeichen, dass jedes Jahr bei der Versicherung erneuert werden muss. 125er Modelle müssen alle 2 Jahre zum TÜV und werden wie ein KFZ bei der Zulassungsstelle angemeldet und versichert.

Die Klassifizierung L1e und L3e bezieht sich auf die europäische Fahrzeugklassifikation. L1e ist die Kategorie für leichte zweirädrige Fahrzeuge, wie Elektromopeds oder Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einer Motorleistung von bis zu 4 kW. L3e hingegen ist die Kategorie für Elektroroller und Motorräder mit einer Motorleistung bis zu 11 kW Die Kategorie L3e umfasst auch Fahrzeug, die schneller als 45 km/h fahren können, wie z.B. 125er Elektroroller/Mopeds.

Fragen zu Seniorenmobilen

Es gibt drei Varianten. Klappbare, kleine Modelle mit 6 km/h die auch auf Gehwegen in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden können. Die größeren, drei-, oder vierrädrigen Modelle fahren bis zu 25 km/h.

Die Elektromobile können Sie mit zwei unterschiedlichen Akkutypen erwerben. Lithium-Ionen-Akkus sind entnehmbar und langlebiger dafür kosten sie circa 250 € mehr. Bleigel Akkus sind fest verbaut und können zum Laden nicht entnommen werden.

Subjektiv besteht der Eindruck dass 4-rädrige Seniorenmobile stabiler und sicherer sind. Objektiv ist das nicht der Fall. Die Sicherheit bei 3- und 4-rädrigen Seniorenmobilen ist gleich. Die 4-rädrigen haben den Nachteil eines größeren Wendekreises, d.h. sie sind nicht so wendig.

Ja, unsere Modelle haben verstellbare Sitze, die es dem Benutzer ermöglichen die Rückenlehne und die Sitztiefe anzupassen.

Ja es gibt Modelle mit mehreren Sitzplätzen, die es ermöglichen, einen Beifahrer mitzunehmen. Diese sind größer und können mehr Gewicht tragen. Wir haben das Modell 503 bei dem der Beifahrer hinter dem Fahrer sitzt. 

Die Reichweite kann zwischen 60 und 70 km variieren, abhängig von der Akkukapazität, dem Gewicht des Fahrers, der Topografie, der individuellen Fahrweise und der Aussentemperatur.

Selbstverständlich sind unsere Seniorenmobile wetterfest und können bei Regen genutzt werden. Es wird jedoch empfohlen das eMobil entweder in einer Garage zu parken oder mit einer Abdeckung zu schützen. Dadurch bleibt das Fahrzeug von Wettereinflüssen verschont.

Eigentlich sind diese eMobile sehr pflegeleicht. Trotzdem ist eine regelmäßige Ladung der Akkus auch im Winter wenn nicht gefahren wird, und die Lagerung des Akkus an einem warmen, trockenem Ort sehr zu empfehlen. Bei der laufenden Fahrt sollten die Bremsen und der Luftdruck der Reifen regelmäßig überprüft werden. Gerne übernehmen wir eine gelegentliche Inspektion damit Sie sich immer sicher fühlen können.

Sie sind deutlich wendiger, und bieten auch einen sicheren Fahrkomfort.

Mit allen Modellen die schneller als 6 km/h fahren müssen Sie auf der Straße fahren, es sei denn, der Fahrradweg ist für Mofas freigegeben. Der Gehweg ist tabu. Mit der „Flotten Lotti“ die nur 6 km/h fährt, dürfen Sie auf dem Gehweg fahren.

Für Fahrzeuge bis 6 km/h brauchen Sie keinen Führerschein. Fahrzeuge über 6 km/h bis 25 km/h erfordern eine Mofabescheinigung, oder Führerscheine der Klassen B (Auto) oder A (Motorrad) Personen die vor dem 01.04.1965 geboren sind brauchen für diese Fahrzeuge keinen Führerschein.